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Stellungnahme des Netzwerkes für Natur und Nachhaltigkeit zur Aufforstung Wildenrather Wald:
Netzwerk für Natur und Nachhaltigkeit Wegberg, 03. August 2024
Naturschutzgebiet „Helpensteiner Bachtal, oberes Schaagbachtal und Petersholz“
sowie Natura 2000 – FFH-Gebiet Nr. DE4803-302 „Schaagbachtal“
hier: Aufforstungen im „Wildenrather Wald“ – auch Stadtwaldflächen
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich einer Begehung im Juni 2024 haben wir im „Wildenrather Wald“, im NSG und
FFH-Gebiet forstliche Maßnahmen festgestellt, die in erheblicher Weise den
Festsetzungen und rechtsverbindlichen Zielen sowohl für das NSG als auch für das FFH-
Gebiet zuwiderlaufen.
Betroffen sind u.a. im Stadtbesitz befindliche Teilbereiche, die vom „Regionalforstamt
Rureifel – Jülicher Börde“ bewirtschaftet werden.
Ohne auf alle einzelnen, den NSG- und FFH-Gebietsregeln und -zielen zuwiderlaufenden
forstlichen Maßnahmen einzugehen, führen wir folgende Verstöße beispielhaft an:
- Verschlechterungsverbot gemäß FFH-Regeln nicht beachtet,
mit schweren Maschinen wurden bei Rückearbeiten außerhalb von Wegen massive
Bodenverfestigungen (auf moorigen Standorten) vorgenommen und die Krautschicht
massiv gestört.
- mit landschaftsfremden Gehölzarten wie Eßkastanie, Rot-Eiche und Douglasie
wurde (über die erlaubte Beimischung von 20% hinaus) aufgeforstet.
- das von „Wald und Holz“ für das FFH-Gebiet erstellte „Sofortmaßnahmenkonzept“
wurde weder in der technischen Durchführung der forstlichen Maßnahmen noch in der
Pflanzenartenauswahl befolgt.
Dem FFH-Gebiet DE4803-302 „Schaagbachtal“ wird eine besonders hohe, landesweite
Naturschutzbedeutung beigemessen.
Diesem herausgehobenen Naturschutzwert wurde durch die FFH-Gebietsausweisung als
auch durch die NSG-Festsetzung im Landschaftsplan III/6 „Schwalmplatte“ als
rechtsverbindliche Satzung des Kreises entsprochen – jedoch wurden die geltenden
Regeln nicht beachtet.
Da die Stadt Wegberg als kommunaler Waldbesitzer als auch der „Landesbetrieb Wald
und Holz“ als öffentliche Einrichtung gemäß §2(7) Landesnaturschutzgesetz in besonderer
Weise verpflichtet sind, die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der
Landschaftspflege zu beachten, fehlt unsererseits jegliches Verständnis für derartige
Zuwidermaßnahmen – das sehen wir in Richtung Kreisnaturschutzbehörde
gleichermaßen, da hier naturschutzrechtliche Ordnungswidrigkeiten vorliegen.
Ohne forstfachlichen Sachverstand zu beanspruchen, sind wir der Auffassung, dass unter
Wertung des Standortes „Schaagbachniederung“ die Aufforstungsmaßnahmen
betriebswirtschaftlich als Dauerzuschussfläche zu betrachten sind und dass eine
Überführung in eine reine Naturschutznutzung unter evtl. Inanspruchnahme
entsprechender Fördermittel für die Finanzen der Stadt deutlich günstiger sein könnten.
Der festzustellende hohe Ausfall der aufgeforsteten Douglasien und Buchen verstärkt
unsere dahingehende Auffassung.
Stattdessen könnten Teilflächen als Wildnisentwicklungsgebiete ausgewiesen und ggf.
deren dauerhafter Nutzungsausfall entschädigt werden. Zusammen mit Flächen des
Landes bestände die Chance, neben dem Nationalpark Eifel, bei über 1000 ha Fläche das
größte Wildnisgbiet in NRW entstehen zu lassen.
Wir regen dahingehende Prüfungen an, ob und wie der entstandene Schaden für die Natur
behoben werden kann, und Maßnahmen, die derartige Fehlleistungen aus der
Beförsterung durch den Landesbetrieb Wald und Holz in Zukunft verhindern. Es sollte
nichts unversucht bleiben, das „Schaagbachtal“ als Naturschutzjuwel unserer Stadt und
unseres Kreises in seinem hohen, landesweit bedeutsamen Naturschutzwert zu erhalten
und weiter zu entwickeln.
Gerne sind wir bereit, bei einer Begehung vor Ort o.a. Sachverhalte näher zu erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Becker
Dipl.Ing. Landschaftspflege
für das Netzwerk für Natur und Nachhaltigkeit (NNN)